Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ab 8. März 2021
Veröffentlicht am: 08.03.2021
Mit der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.3.2021 hat die Landesregierung Lockerungen für den Sport und die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ab dem 8.3. ermöglicht. Für unseren Hockeynachwuchs bis 14 Jahren werden wir ab dem 9.3. kontaktfreies Training in Kleingruppen anbieten. Die Tennisaußenplätze sind momentan noch nicht bespielbar, werden aber in diesem Jahr früher als sonst präpariert. Die Tennishalle bleibt für den MSC-Trainingsbetrieb leider weiterhin geschlossen.
Der MSC folgt bei seiner Öffnung den aktuellen Vorgaben der Stadt München, die für ihre Bezirkssportanlagen einen Inzidenzwert zwischen 50 - 100 festgelegt hat.
Folgende Regeln gelten ab dem 8.3.2021:
MSC-Anlage
- Die Öffnung der MSC-Anlage ist ab dem 8.3. zur Nutzung sportlicher Zwecke in den Außenbereichen wieder gestattet. Die Tennishalle bleibt weiterhin geschlossen.
- Es ist ausschließlich kontaktfreies Training erlaubt.
- Mit Betreten des Clubgeländes gilt eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske).
- Die Maskenpflicht gilt auch auf dem MSC-Parkplatz.
- Erst mit dem Betreten der Sportplätze darf die Maske abgenommen werden.
- Auf dem Clubgelände sind die Abstands- und Hygieneregeln (1,5 m Abstand, Hust-/Niesetikette etc.) einzuhalten.
- Die Toiletten im Clubhaus sind geöffnet. Kabinen und Duschen bleiben bis auf weiteres gesperrt.
Personenanzahl für das organisierte Training
- Training für Kinder unter 14 Jahren (maximal 20 Kinder auf dem Platz, Trainer exklusive) gestattet.
- Training für Personen über 14 Jahren: maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet.
Trainingsbetrieb - Hockey
- Training Platz Eberwurz: Zugang über den Parkplatz am Hockeykiosk vorbei.
- Training Platz Schwabing: Zugang über die Grünanlage Eberwurzstraße - das hintere Tor zum Kunstrasen wird geöffnet. Hier bitten wir alle Eltern darum beim Aussteigen aus dem PKW analog zum MSC-Parkplatz ebenfalls eine Maske zu tragen.
- Zuschauer sind prinzipiell nicht gestattet.
- Der Aufenthalt einer erziehungsberechtigten Person pro Kind zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht auf dem Clubgelände ist möglich. Ein einfaches Bringen/Abholen und das zügige Verlassen der Anlage ist jedoch wünschenswert.
- Die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten ist weiterhin zwingend nötig.
- Ein/e Betreuer:in ist während des Trainings als Ansprechpartner und zur Entlastung der Trainer vor Ort und um die Einhaltung der bestehenden Regeln zu gewährleisten.
Clubgastronomie
- Die Clubgastronomie ist geschlossen. Das Liefer- und "To Go"-Angebot kann aber weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Verweilen im Biergarten während des Trainings ist nicht möglich.
Hockeykiosk
- Der Hockeykiosk hat geöffnet. Für einen Einkauf ist im Sinne des "Call & Collect"-Prinzips vorab ein Termin unter 0170/4747489 zu vereinbaren.
Für DHB-, BHV- und BTV-Kaderspieler sowie für die Bundesligamannschaften gelten die Ausnahmeregelungen der entsprechenden Behörden. Diese wurden an die Kontaktpersonen der Verbände und Teams kommuniziert. Die Einhaltung der Maskenpflicht und der AHA-Regeln sind aber auch hier ausnahmslos anzuwenden.