Barrierefreiheit

Die Münchner Sportclub e.V. ist als Betreiber bemüht, diese Website und eingebundene digitale Services in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten dabei folgende Rechtsvorschriften:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act. Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.  Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA.


Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.muenchner-sportclub.de. Diese Website wurde zuletzt am 09.11.2024 in wesentlichen Punkten technisch überarbeitet.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

MÜNCHNER SPORTCLUB E.V.
Eberwurzstraße 28
80935 München

Impressum


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir legen großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung der MSC Website. Unser Ziel ist es, den Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen für alle Nutzer gleichermaßen sicherzustellen. Die Website wurde so optimiert, dass sie den internationalen Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1) entspricht. Eine barrierefreies Internetangebot soll dementsprechend vier Prinzipien erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen für die Benutzer so darstellbar sein, dass sie diese auch wahrnehmen können. Beispielsweise müssen visuelle Inhalte auch für Sehbehinderte und blinde Menschen über Alternativen darstellbar sein.

  • Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen der Website müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Mögliche Interaktionen müssen klar erkennbar sein.

  • Verständlichkeit: Nutzer müssen in der Lage sein, alle Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen.

  • Robustheit: Die Webseiten müssen von unterschiedlichen Endgeräten, einschließlich unterstützender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Barrierefreiheit unseres Internetangebots zu gewährleisten:

1. Klare, semantisch korrekte Strukturierung

Die Website verwendet HTML5 mit einer sauberen und semantisch korrekten Struktur, die eine logische und gut nachvollziehbare Reihenfolge der Inhalte sicherstellt. Damit ist die Seite optimal für Screenreader und andere Hilfsmittel aufbereitet.

2. Navigation und Benutzerfreundlichkeit

Skip-Links: Zu Beginn jeder Seite gibt es einen „Skip-Link“, um Nutzern im Screenreader-Modus die direkte Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen.

ARIA-Tag-Optimierung: Interaktive Elemente wie die Navigation oder das Cookie-Banner sind mit ARIA-Rollen und -Attributen versehen. Diese sorgen für eine präzise Beschreibung der Inhalte und Struktur für Screenreader.

Focus Management: Beim Öffnen und Schließen des Hauptmenüs und des Cookie-Banners werden Fokus- und Tabindex-Attribute gezielt gesteuert, um eine nahtlose Bedienung auch für Tastaturnutzer zu gewährleisten.

Deaktivierung von Javascript: Die Website und insbesondere die Navigation ist auch bei Deaktivierung von Javascript in den Browserseinstellungen nutzbar.

3. Responsives Design

Die Website passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an und bietet auch auf mobilen Geräten eine vollständige und leicht zugängliche Benutzeroberfläche.

4. Alternative Bildbeschreibungen

Bilder auf der Website sind mit alt-Attributen versehen, die den Inhalt des Bildes beschreiben. Dies hilft Nutzern, die auf Screenreader angewiesen sind, und verbessert die Zugänglichkeit.

5. Formulare und Eingabeelemente

Beschriftungen und Anweisungen: Formularelemente sind klar beschriftet und mit Anweisungen versehen, um eine reibungslose Interaktion zu gewährleisten.

Checkboxen und Buttons: Alle relevanten Buttons und Checkboxen sind mit klaren Beschriftungen und zusätzlichen Tooltips versehen.

Cookie-Banner mit Fokussteuerung: Unser Cookie-Banner ist als Dialog mit entsprechender ARIA-Rolle ausgezeichnet und ermöglicht die schnelle Akzeptanz oder Ablehnung von Cookies. Damit wird ein intuitiver und konformer Umgang mit Datenschutzpräferenzen ermöglicht.

6. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: Einzelne Download-Dateien in den Formaten Word und PDF sind noch nicht barrierefrei gestaltet.


Evaluationsmethoden

Die Barrierfreiheit dieser Website wurde u.a. mit folgenden Online-Verfahren getestet und optimiert:

wave.webaim.org

contrastchecker.com

validator.w3.org

pagespeed.web.dev

Konkrete Vorgaben für barrierefreie Websites sind auf der Website der „Web Accessibility Initiative (WAI)“ des „World Wide Web Consortium (W3C)“ abrufbar: WCAG Overview


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.11.2024 erstellt und überprüft.